Wer mit dem Gedanken spielt, sich einen Altbau zuzulegen, der muss mit einem gewissen Maß an Sanierungsaufwand und natürlich auch mit hohen Sanierungskosten rechnen. Wir haben uns damit auseinandergesetzt, wie Käufer, von in die Tage gekommenen Wohnungen und Häusern, ihre Sanierungsvorhaben sinnvoll und ökonomisch kalkulieren können.
Oftmals verrät es schon die Anzeige in der Zeitung oder im Internet, dass eine Immobilie saniert werden muss. Weil der Vorbesitzer dies aus finanziellen oder zeitlichen Gründen selbst nicht organisieren konnte oder wollte. Dies erkennt man beim durchstöbern der Inserate, wenn man parallel auch immer wieder auf verklausulierte Angebote für Handwerker oder Heimwerker stößt. Natürlich geht es hierbei dann nicht lediglich um Tapeten, die sich ablösen oder Steckdosen, die erneuert werden sollten. Vielmehr geht es dann darum, dass Böden neue Beläge benötigen, Wände frisch verputzt oder Wasserleitungen ausgetauscht werden müssen. Oftmals muss auch die Elektronik auf den neuesten Stand gebracht werden.
Unbedingt müssen der tatsächliche Sanierungsbedarf und das Budget kalkuliert werden
Bei der Sanierung von Altbau geht es in erster Linie darum, die ursprüngliche Struktur des Bauwerks zu erhalten, diese jedoch zu modernisieren. Hiebei spielen natürlich oftmals die unterschiedlichen Erwartungen und Wünsche der individuellen Käufer eine Rolle. Was viele Menschen nicht wissen: Dies ist in der Regel auch bei Häusern möglich, die denkmalgeschützt sind. Damit die Kosten bei einer Sanierung das Budget nicht übersteigen, ist der Einsatz eines Gutachters in der potentiellen Kauf-Immobilie unumgänglich.
Leider lässt sich oftmals nur erahnen, was genau sich unter Böden bzw. hinter Decken und Wänden verbirgt. Öffnungen, die zur Probe dienen könnten, sind normalerweise nicht möglich. Erst recht nicht, wenn die entsprechende Immobilie noch bewohnt wird. Gutachter müssen sich hier oftmals mit Indizien zufrieden geben. Dennoch ziemlich zuverlässige Anhaltspunkte liefern diesem etwa ein Blick auf die Leitungen im Keller oder die Überprüfung, aus welcher Zeit die Elektro- und Wasserleitungen stammen. Dennoch arbeitet ein Gutachter meistens mit Indizien. Dies muss klar sein. Also, dass stets ein gewisser finanzieller Puffer für Mehrkosten einberechnet werden muss. Bis zur tatsächlichen Durchführung der Sanierungsarbeiten bleiben die letztendlichen Kosten unabsehbar.
Bedenken Sie stets Handwerker- und Materialkosten
Sowohl der Einsatz von Handwerkern, als auch der Erwerb von Material verschlingen viel Geld. Dies ist jedoch leider nicht zu vermeiden, wenn der Auftraggeber nicht selbst Hand anlegen will oder kann. Eine Faustregel besagt, dass schon alleine die Hälfte der Summe, die auf einer Rechnung von einem Handwerker steht, auf dessen Arbeitsleistung abfällt. Hier ist ein Stundenlohn zwischen 40 und 60, zuzüglich der Mehrwertsteuer, gängig. Wenn es um einen entsprechenden Kostenvoranschlag geht, veranschlagen Dachdecker, Fliesenleger, Maler und andere Handwerker in der Regel einen fixen Preis pro Quadratmeter.
Kosten „drücken“ lohnt sich nicht
Es ist nur menschlich, dass man die entstehenden Handwerker-Kosten „drücken“ möchte. Auf legalem Wege funktioniert dies allerdings nur, wenn man quasi Alles selber macht. Dies kann die zu erwartenden Kosten um die Hälfte reduzieren. Der falsche Weg ist es, wenn man Handwerker, vielleicht aus dem Bekanntenkreis, „unter der Hand“ bezahlt. Denn dies fällt unter die verbotene Schwarzarbeit! Und wer hierbei erwischt wird, dies gilt sowohl für den Schwarzarbeiter, als auch für den Auftraggeber selbst, muss mit teuren Konsequenzen rechnen.
Denn Schwarzarbeit geht natürlich damit einher, dass man seiner Steuer- und Sozialversicherungspflicht nicht nachkommt.. Und da ist „Vater Staat“ natürlich sehr empfindlich. Beide Beteiligten, Auftraggeber und Schwarzarbeiter, haben gegebenenfalls mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro zu rechnen. Wer Handwerker auf ehrliche Art und Weise engagiert, der kann einen Teil der entstandenen Kosten als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ von der Steuer absetzen. Immerhin 20% der Dienstleistung bzw. maximal 1 200 Euro lassen sich legitim – pro Handwerker – vom Staat zurückfordern. Insgesamt können 6 000 Euro, die durch Leistungen von Handwerkern entstanden sind, die Steuer mindernd in der Steuererklärung geltend gemacht werden.