Die durch die Corona-Epidemie in Kraft getretenen Einschränkungen, die Lockdown-Misere und langfristiges Home Office haben ihr Übriges getan: Vor allem jetzt sehnen sich viele Menschen nach mehr Platz in den eigenen vier Wänden und entsprechend rückte bei vielen Menschen der Wunsch nach einem Eigenheim in den Fokus. Fundamental sind hier auf der einen Seite eine clever ausgewählte Finanzierung, auf der anderen Seite aber auch der Abschluss wichtiger Versicherungen. Gut zu wissen: der Weg zu einem Eigenheim wurde jüngst erleichtert. Am 01.01.2021 sind verschiedene neue Änderungen in Kraft getreten.
Der erste Schritt zu Wohneigentum: sich für die richtige Finanzierung zu entscheiden
Keine Frage, sich Eigentum anzueignen, bedeutet einen finanziellen Aufwand. Und dieser Unterscheidet sich natürlich beträchtlich vom wöchentlichen Einkauf im Supermarkt. Mittlere bis höhere Beträge im sechsstelligen Bereich können hier fällig werden. Nachvollziehbar ist es, dass die meisten Menschen auf Anhieb nicht über ein entsprechendes ausreichend Eigenkapital verfügen.
Die große Mehrheit in der Gesellschaft bedarf deshalb einer Baufinanzierung. Alternativen gibt es viele, um eine Immobilie finanzieren zu können: Da gäbe es das Annuitätendarlehen, das Tilgungsdarlehen, aber auch das so genannte endfällige Darlehen. Des Weiteren gibt es auch Finanzierungsmöglichkeiten, die geldlich gefördert werden, zum Beispiel via Bausparkassen, KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder fördernde Institute aus dem jeweiligen Bundesland. Eine Beratung durch einen Experten ist hierfür natürlich unumgänglich. Erst, wenn man weiß, was man sich leisten kann. Dann kann auch eine effiziente Finanzplanung beginnen, die mit den individuellen Bedürfnissen einhergeht.
Seit dem 01.01.2021 neu: die optimierte Wohnungsbauprämie und Verlängerung des Baukindergeldes
Seit diesem Jahr können deutlich mehr Hausbauer von einer höheren Wohnungsbauprämie profitieren. Ehepaare, deren zu versteuerndes Einkommen bei weniger als 70 000 Euro (zuvor sind es 51 200 Euro gewesen) liegt und deren maximaler Sparbetrag pro Monat mit 1 400 Euro (zuvor waren es 1 024 Euro) festgelegt werden kann. Diese erhalten einen fördernden Prozentsatz über 10%. Noch im letzten Jahr lag dieser bei 8,8%.
Heißt: Nach wie vor ist ein Bausparvertrag ein wichtiger Bestandteil einer jeden Finanzierung. Zudem erhalten alle, die bis zum 31. März diesen Jahres einen notariell beurkundeten Kaufvertrag vorweisen können, einen Zuschuss bis zu 12 000 Euro pro Kind, welcher in zehn Raten innerhalb des darauffolgenden Jahres ausgezahlt wird. Aber Obacht: Beim Baukindergeld beträgt die Gehaltsobergrenze des zu versteuernden Jahreseinkommens pro Haushalt 75 000 Euro.
Übrigens: Kosten, die durch die Dienstleistung eines Immobilienmaklers entstehen, werden künftig vom Käufer und vom Verkäufer gleichermaßen getragen. Hierbei kann der Käufer allerdings mit der Zahlung seiner Summe warten, bis der Verkäufer die Zahlung seines Anteils nachweisen konnte. Durch dieses Vorgehen sollen private Immobilienkäufer bezüglich Nebenkosten bei einem Kauf entlastet und der Erwerb einer Immobilie vereinfacht werden.
Die 5 wichtigsten Versicherungen für Immobilienkäufer
- Eine Wohngebäudeversicherung, die bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel greift.
- Eine Elementarschadenversicherung macht Sinn, vor allem in Regionen, die regelmäßig bzw. immer wieder von Lawinen, Stark-Regen oder Überschwemmungen betroffen sind.
- Selbstverständlich darf auch eine Hausratversicherung nicht fehlen. Diese sichert das bewegliche Inventar wie etwa Möbel oder elektronische Geräte im Haus oder in der Wohnung ab, sollte es zu einem Rohrbruch, Feuer oder gar Diebstahl kommen.
- Immer an eine private Haftpflicht denken (bzw. bei vermieteten Immobilien an eine Grundbesitzerhaftpflicht)! Dies schützt, sollte eine Person auf dem Grundstück zu Schaden kommen. Beispielsweise weil diese im Winter auf dem Gehweg ausrutscht und sich verletzt.
- Unangenehmes Thema, aber auch eine Risikolebensversicherung sollte abgeschlossen werden. Im schlimmsten Fall der Fälle, wenn der Hauptverdiener einer Familie verstirbt, fällt ein enormer Teil des Einkommens weg. Dies sollte die Hinterlassenen natürlich nicht in finanzielle Schwierigkeiten bringen.